Gesetzlich krankenversicherte Patienten können regelmäßig alle 3 Jahre die Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung, früher auch Check-Up-Untersuchung genannt, in Anspruch nehmen.
Ziel ist die frühzeitige Erkennung von chronischen Erkrankungen insbesondere von Herz und Kreislauf, den Nieren sowie eines Diabetes mellitus.
Einmalig kann diese Untersuchung auch zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr durchgeführt werden.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können in unserer Praxis ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening zur Früherkennung von verdächtigen Hautveränderungen durchführen lassen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hautkrebsvorsorge sogar schon eher.
Die gesetzliche Vorsorge sieht ab einem Alter von 45 Jahren die Krebsvorsorge der Geschlechtsorgane beim Mann vor. Sie dient der Früherkennung von Veränderungen der äußeren Geschlechtsorgane sowie der Prostata.
Die Darmkrebsfrüherkennung beginnt bei Frauen und Männern ab dem Alter von 50 Jahren. Wir beraten Sie gerne über das Früherkennungsprogramm in Form eines Test auf okkultes Blut im Stuhl (sog. iFOBT) sowie die präventive Darmspiegelung.
Seit Anfang 2018 können gesetzlich krankenversichterte Männer ab 65 Jahren eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen (Erweiterungen) der Bauchschlagader in Anspruch nehmen. Diese Untersuchung führen wir gerne für Sie durch.
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